Bewertungsskala |
Punkte |
1. Gewicht |
20 |
2. Körperform, Typ und Bau |
20 |
3. Fellhaar |
15 |
4. Kopfzeichnung |
15 |
5. Rumpfzeichnung |
15 |
6. Farbe |
10 |
7. Pflegezustand |
5 |
100 |
Gewichtsbewertung
2,00 |
bis |
bis |
bis |
bis |
über |
Höchstgewicht |
15 |
16 |
17 |
18 |
19 |
20 |
3,25 |
1. Gewicht
Normalgewicht über 2,50 kg. Mindestgewicht 2,00 kg. Höchstgewicht 3,25 kg.
2. Körperform, Typ und Bau
Der Körper ist leicht gestreckt und mit feinen Gliedmaßen versehen, die eine mittelhohe Stellung ergeben. Die Rückenlinie verläuft ebenmäßig und ist hinten gut abgerundet. Der Kopf ist nicht so dicht am Rumpf angesetzt wie bei den kurzgedrungenen Rassen. Die Ohren sind fein, nicht zu grob im Gewebe und entsprechen in ihrer Länge dem Körper. Die Häsin ist insgesamt etwas feiner gebaut und wammenfrei.
Leichte Fehler und schwere Fehler: Siehe »Allgemeines«.
3. Fellhaar
Das Fellhaar ist nicht ganz mittellang dicht in der Unterwolle sowie fein und gleichmäßig begrannt. Die Ohren sind gut behaart.
Leichte und schwere Fehler: Siehe »Allgemeines«.
4. Kopfzeichnung
Diese besteht aus dem Schmetterling, den Augenringen, den Backenpunkten und der Ohren. Der Schmetterling soll gut ausgeprägt sein. Dazu gehören ein schön abgerundeter Dorn und volle Flügel, die den Unterkiefer beidseitig einfassen. Die Augenringe sind schmal, geschlossen und gleichmäßig breit. Die oben am Augenring auftretende kleine Zacke gilt nicht als Fehler. Die Backenpunkte stehen frei, sind rund oder oval und nicht zu groß. Der Ohrenansatz ist an der Wurzel scharf abgegrenzt.
Leichte Fehler:
Gezackter Schmetterling, unschöner Dorn, einseitiges Fehlen der Unterkiefereinfassung. Unreine, grobe Augenringe, unreiner Ohrenansätze, unreiner Kopf (Spritzer).
Schwere Fehler:
Unvollständiger Schmetterling wie fehlender Dorn, große Zacken in den Schmetterlingsflügeln, gänzlich fehlende Unterkiefereinfassung oder am Unterkiefer
geschlossene Einfassung. Ein- oder
beidseitig anhängender Backenpunkt, ein- oder beidseitig doppelter Backenpunkt, Fehlen eines Backenpunktes. Nicht geschlossener Augenring, mit dem Schmetterling oder der Ohrenzeichnung
zusammenhängender Augenring.
5. Rumpfzeichnung
Die Rumpf- oder Körperzeichnung wird gebildet durch den Aalstrich, die beiderseitigen Ketten und die Seitenflecken. Der Aalstrich beginnt unmittelbar hinter den Ohren im Nacken und zieht sich, etwa 2cm breit und gleichmäßig wie ein Pinselstrich, ohne Unterbrechung über den Rücken bis zur Blumenspitze. Die Kettenzeichnung beginnt seitlich hinter den Ohrenwurzeln im Nacken, verläuft fein punktiert, mehrreihig, schräg oder leicht gewölbt, bis zu den Weichen und stellt dort in größeren Punkten den Übergang zu den Seitenflecken her. Die Seitenflecken sind klein, stehen einzeln frei und bedecken die Lenden- und Schenckelpartie. Etwa vorhandene Flecken an Brust, Bauch, Läufen oder an der Unterseite der Blume bleiben unberücksichtigt.
Leichte Fehler:
Gezackter oder ungleichmäßiger, breiter oder schmaler Aalstrich, Unterbrechung des Aalstrichs vom Genick bis zum Ende der Schulterblätter oder vom Ansatz der Blume bis zur hochgelegten Blumenspitze. Am Aalstrich leicht anhängende Seitenzeichnung, schwache, volle oder ungleichmäßige Seitenzeichnung. Einfache, kurze, breite oder ungleichmäßig gehäufte Ketten; Unterbrechung der Ketten; schwache oder grobe Ketten.
Schwere Fehler:
Deutlich sichtbare Unterbrechung des Aalstrichs zwischen Schulterblättern und der hochgelegten Blumenspitze. Stark zusammenhängende Seitenzeichnung mit dem Aalstrich. Beidseitig weniger als je 3 Kettenpunkte. Fehlen eins Zeichnungsmerkmals.
6. Farbe
Zugelassen sind die Farbenschläge Schwarz-weiß, Blau-weiß, Thüringerfarbig-weiß und Dreifarbig. Die Grundfarbe ist in Deck- und Unterfarbe rein weiß. Die Zeichnungsfarben schwarz bzw. blau sollen rein und nicht mit andersfarbigen Haaren durchsetzt sein; sie sollen einen guten Glanz besitzen. Die Zeichnungsfarbe der thüringerfarbigen Tiere ist gelblichbraun und mit einem rußigen Anflug versehen, der an den kurz behaarten Zeichnungsmerkmalen am Kopf (an Ohren und Nase) am stärksten in Erscheinung tritt. Die Ketten sind etwas heller getönt. Die Zeichnungsfarbe der Dreifarbigen ist schwarz-gelb. Sie ist rein und nicht mit andersfarbigen Haaren durchsetzt. Mit Ausnahme der Backenpunkte, die einfarbig sein dürfen, müssen alle Zeichnungsmerkmale zweifarbig sein. Der Anteil der Farben schwarz und gelb sollte annähernd gleich sein Für die drei Farbenschläge gilt: Kleine weiße Flecken im Genick und im Aalstrich vom Genick bis zum Ende der Schulterblätter sowie im Bereich der Blume bis zur hochgelegten Blumenspitze bleiben unberücksichtigt.
Die Augen der schwarz-weißen und dreifarbigen Tiere sind braun, die der thüringerfarbig-weißen braun, leicht rot durchscheinend, die der blau-weißen Tiere blaugrau. Die Krallen sind pigmentlos (weiß).
Leichte Fehler:
Gelblicher oder grauer Anflug in der Grundfarbe. Unreine oder mit weißen Haaren leicht durchsetzte Zeichnungsfarben, leicht durchsetzte Ohrenränder,
fleischfarbiger Lippenspalt.
Kleine weiße Flecken in den Seitenzeichnungspunkten und/oder in den Augenringen im Bereich des Augenringzackens. Leichte Abweichung der Zeichnungsfarbe, deutliches Überwiegen einer Zeichnungsfarbe
bei den dreifarbigen Tieren.
Schwere Fehler:
Stark unreine, mit weißen Haaren durchsetzte Zeichnung. Zweierlei Zeichnungsfarben bei den zweifarbigen Tieren. Weiße Flecken in der Ohrenfarbe, im
Schmetterling und im Augenring (außer im Bereich des Augenringzackens). Weiße Nasenspitze oder weißer Lippenspalt. Weiße Flecken im Aalstrich außer im Bereich der Schulterblätter und der Blume.
Vorhanden sein nur einer Zeichnungsfarbe in einem Zeichnungsmerkmal (Ausnahme die Backenpunkte) bei den dreifarbigen Tieren. Andere als die geforderte Augenfarbe, zweierlei Krallenfarbe. Andere als
die zugelassenen
Farben.
7. Pflegezustand
Siehe »Allgemeines«.